Grabpflege

  • Wir unterscheiden hier zwischen der jährlichen Grabpflege und der langjährigen Dauergrabpflege:

    Grabpflege:

    Unter Grabpflege versteht man eine Jahresgrabpflege, die sich auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Sie beinhaltet die reine Pflege, d.h. :

    • Befreiung der Grabstätte von Verschmutzungen (Laub, Äste, Unkraut ,etc.)
    • Düngung der Pflanzen
    • Erhaltungsschnitt der Gehölze
    • Gießen der Pflanzen

    Darüber hinaus können weitere Leistungen vereinbart werden:

    • Jahreszeitliche wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
    • Erneuerung der Anlage nach Sinkschäden
    • Schmuck des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken
    • Grabschmuck (Kränze, Gestecke, Pflanzschalen, Blumensträuße) zu den Totengedenktagen oder persönlichen Gedenktagen

    Dauergrabpflege: 

    Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle durch den Friedhofsgärtner. Dieser Service wird von bundesweit 26 Treuhandstellen oder Genossenschaften (Dauergrabpflege-Einrichtungen) angeboten.

    Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem Umfang der Pflegeleistungen. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt und von der Dauergrabpflegeeinrichtung sicher angelegt. Diese wiederum bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner.

    Die Trauerfallvorsorge stellt ein über die Dauergrabpflege hinaus erweitertes Leistungsangebot der Friedhofsgärtner dar.

    Sie haben die Möglichkeit, nach eingehender Beratung bereits zu Lebzeiten ein individuelles Leistungspaket für den Trauerfall zu vereinbaren. Zur Trauerfallvorsorge gehören unter anderem Dekoration der Feierhalle, Kranz, Trauerstrauß, Handstrauß, Sarginnen- und Sargaußenschmuck.

    Diesen Dauergrabpflegevertrag können Sie direkt bei uns oder bei der Friedhofsgärtnergenossenschaft Dortmund abschließen.

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